Neue Fußballregeln braucht das Land

01.10.2020 Fußball
Neue Fußballregeln braucht das Land

Selten haben sich Fußballfans über das aktuelle Regelwerk des Fußballs und dessen Auslegung so aufgeregt wie heute. Im Folgenden präsentiere ich Vorschläge, wie die Probleme gelöst werden können.

Zeitmessung

Bislang obliegt es den Schiedsrichtern zu entscheiden, wie lange nachgespielt wird. Dabei läuft die Zeit während des Spiels stetig weiter, was häufig zum allzu bekannten "Zeitschinden" derjenigen Partei führt, die von einer Spielverzögerung profitiert. Andererseits sind Nachspielzeiten häufig nicht nachzuvollziehen und entbehren jeglicher Grundlage.

Lösungsvorschlag: Die Uhr wird bei jeder Unterbrechung angehalten. Es wird nur die reine Nettospielzeit gemessen. Das Spiel endet nach exakt 90min Nettospielzeit. Ein bekanntes Beispiel für diese Verfahrensweise ist der American Football.

Verwarnungen

Das Verwarnen mittels gelber Karte hat häufig keinerlei Wirkung und wird billigend in Kauf genommen. Dadurch kann folgenlos Schaden beim Gegner angerichtet werden, ohne dass eine unmittelbare Schwächung der verursachenden Partei erfolgt. Hierbei ist wohl zu allererst das taktische Foul zu nennen. Ebenso fehlt es den Unparteiischen an einem differenzierteren Bestrafungssystem. So muss erst mehrere Male mündlich ermahnt werden, bevor eine Kartenstrafe erfolgt.

Lösungsvorschlag: Der Verursacher einer strafbaren Handlung wird mit einer Zeitstrafe belegt, die er außerhalb des Spielfeldes "absitzen" muss. Dazu begibt sich der Bestrafte unverzüglich und auf kürzestem Wege zur nächsten Spielfeldbegrenzung und verlässt das Spielfeld, begibt sich außerhalb des Spielfelds zur Bank und wartet dort auf das Signal des 4. Unparteiischen, das Spiel fortsetzen zu können. Die Höhe der Zeitstrafe ist variabel: Kleinere Vergehen auf dem Niveau einer vormals mündlichen Verwarnung werden mit 5 oder 10min bestraft. Ein "Gelbe Karte"-Vergehen resultiert in einem Spielentzug von 20 oder 30min, je nach Schwere des Vergehens. Ein "Rote Karte"-Vergehen bedeutet auch in diesem Szenario das Ende des Spiels für den Verursacher. Ein bekanntes Beispiel für Zeitstrafen mit Spielentzug für den Verursacher ist z.B. Eishockey.

Handspiel

"Wo soll er denn hin mit seinem Arm? Er kann ihn sich doch nicht abschneiden...". Dieser Spruch war in letzter Zeit sehr oft zu hören und hat die Gemüter erhitzt. Dabei sind Armbewegungen aufgrund der teils sehr dynamischen Bewegungsabläufe grundsätzlich nicht immer zu vermeiden. Das bewusste Anlegen der Arme an den Körper empfinde ich als unnatürlich und einschränkend. Eine Differenzierung zwischen "Absicht" und "Zufall" ist mMn. unmöglich.

Lösungsvorschlag: Eine Berührung des Balles mit dem Arm oder der Hand führt innerhalb des Strafraumes zu einem Strafstoß; außerhalb zu einem Freistoß. Der Arm beginnt hierbei unterhalb der Schulter (Höhe Bizeps und darunter). Der Bereich des Schultergelenks gehört damit nicht zum strafbaren Bereich.

Der Videoschiedsrichter

Der unersättliche Quell der Aufregung ist nach wie vor der Videoschiedsrichter (VS). Grundsätzlich ist an der Idee, auf eine weitere Entscheidungsinstanz zur Korrektur von Fehlentscheidungen zurückgreifen, nichts auszusetzen. Das Problem liegt in der Umsetzung. Das Verfahren ist für den Fan vor Ort meist nicht nachzuvollziehen, da die unmittelbare Information fehlt. Ebenso sind die Gründe, die zu einer Ein- oder Nichteinmischung des Videoschiedsrichters führen, für viele nicht nachvollziehbar.

Lösungsvorschlag: Es wird ein Veto-System eingeführt. Jede Mannschaft darf - in Person des Teamchefs - insgesamt dreimal Veto gegen eine bereits getroffene Entscheidung einlegen. Dabei wird dem VS (via 4. Unparteiischen) bei der nächsten Spielunterbrechung "Veto" signalisiert und die fragliche Situation von diesem untersucht. Untersuchungswürdige Ereignisse sind dabei: Abseits, Foul, Handspiel, Strafstoß und Tor. Stellt sich heraus, dass der VS die von der Mannschaft angezweifelte Schiedsrichterentscheidung bestätigt, verfällt das ausgeübte Vetorecht, d.h. nach dreimaligem erfolglosen Anrufen des VS, sind alle drei Vetos verbraucht. Stellt sich andererseits heraus, dass einer Schiedsrichterentscheidung vom VS widersprochen wird, diese also zu Gunsten des sonst benachteiligten Teams korrigiert wird, entfällt das ausgeübte Vetorecht nicht. Damit wird das Eingreifen des VS aktiv durch die Mannschaften gesteuert.

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